Sie finden uns...
in zwei Städten im Land Brandenburg. Mit Unterstützung unser Partner sind wir in der Lage auch temporäre Beratungsstellen zu betreuen. Sie reichen uns...
Helfen Sie uns helfen!
Wir sind ein gemeinnütziger Verein, der sich ausschließlich aus Spenden und staatlichen Zuschüssen finanziert.
Jeder Euro hilft uns helfen!
wussten Sie, dass...
... von der Restschuldbefreiung alle Schulden erfasst sind, die vor der Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens bestanden haben?
Das betrifft auch Schulden, die Ihnen nicht mehr bekannt waren und daher nicht am Insolvenzverfahren teilgenommen haben!... bestimmte Schulden nicht von der Restschuldbefreiung erfasst sind?
Das betrifft Schulden, welche durch Bußgelder, Geldstrafen sowie Rückstände auf laufende Unterhaltszahlungen entstanden sind? Diese Schulden müssen auch im und nach dem Insolvenzverfahren weiter bezahlt werden!Gleiches trifft auch auf Schulden aus vorsätzlich unerlaubten Handlungen, also Straftaten, zu!... Sie in vielen Fällen die Forderungen Ihrer Gläubiger nicht bedienen müssen, wenn Ihr monatliches Einkommen unterhalb der gesetzlichen Pfändungsgrenze liegt?
Wie hoch Ihre Pfändungsfreigrenze ist erfahren sie hier... die Verbraucherinsolvenz auch für ehemalige Selbständige möglich ist?
Voraussetzung ist, dass keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen bestehen und die Gläubigerzahl kleiner als 20 ist.... die private Insolvenz (Verbraucherinsolvenz) Ihre Chance für einen wirtschaftlichen Neuanfang ist?
...die Restschuldbefreiung eine Chance für alle redlichen Schuldner ist?
Zum Abschluss des Insolvenzverfahrens wird die Restschuldbefreiung angekündigt. Sofern Sie sich nichts zuschulden kommen lassen, wird diese dann, nach dem Ende der Wohlverhaltensphase erteilt. Damit sind alle Schulden die vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden sind, gelöscht. Nach weiteren zwei Jahren steht auch in der Schufa kein Hinweis mehr, dass Sie eine Verbraucherinsolvenz durchlaufen haben. Sie sind finanziell faktisch "neugeboren".