D.I.B. Deutsche Insolvenz- und Schuldnerberatung e.V.

als geeignete Stelle im Verbaucherinsolvenzverfahren i.S. § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO staatlich anerkannt*
gemeinnütziger Verein i.S. §§ 51 ff. AO**
16 Jahre D.I.B. e.V.

Seit 16 Jahren als "geeignete Stelle im Verbraucherinsolvenzverfahren" staatlich anerkannt....

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